Die Satzung

Mildtätig und gemeinnützig will die Stiftung Versorgungsmängeln begegnen

§ 2 Zweck der
Stiftung

____Zweck der Stiftung ist die Hilfe für und Förderung von Menschen mit Mehrfachbehinderung in allen Altersstufen sowie die Unterstützung der Angehörigen, vorrangig im Lande Rheinland-Pfalz.
Die Stiftung kann Maßnahmen, Einrichtungen und Organisationen,
die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderungen
vorhalten oder aufbauen, durch Vergabe von Stiftungserträgen
fördern. Vorrangig unterstützt sie die Institutionen und Initiativen
der

  • Förder- und Wohnstätten gGmbH, Kettig,
  • des Heilpädagogisch-Therapeutischen-Zentrums gGmbH, Neuwied,
  • des Vereins zur Betreuung blinder und sehbehinderter Kinder e.V., Neuwied und
  • des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Neuwied/Andernach.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige / gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke, kann jedoch Zweckbetriebe betreiben, soweit das steuerlich unschädlich ist und die Zweckbetriebe die steuerbegünstigten und satzungsgemäßen Zwecke verwirklichen.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.

 

 

Präambel

____Die Mittelrheinische Stiftung für Menschen mit Behinderung
strebt eine individuell angemessene Lebensqualität für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung an. Sie will zu diesem Zweck Mittel kontinuierlich beschaffen, um geeignete individuelle
Hilfen und Unterstützungen gewähren zu können.
Zu diesen Hilfen und Unterstützungen zählen alle strukturellen
und fachlichen Maßnahmen, die die Lebenssituation behinderter
Menschen verbessern, sowie die Angehörigen bei der Organisation
von Hilfen unterstützen.
Viele behinderte und mehrfachbehinderte Menschen werden
bei der Gewährung von staatlichen Hilfen zu Sozialhilfeempfängern.
Die vorhandenen Mittel orientieren sich in diesen Fällen an knappen finanziellen Ressourcen, so dass wichtige, geeignete und zusätzliche Förderungen, Ausstattungen oftmals unterbleiben müssen. Solchen
Mängeln will die Stiftung mit ihrem Engagement begegnen.

"Behinderung ist relativ.
Sie kann nur in Beziehung zur Umwelt
verstanden werden."

„Wohltätigkeit und
der Einsatz der persönlichen Kraft
sind die einzigen Investitionen."

Walt Whitman (1819 - 1892),
US-amerikanischer Lyriker

Kontakt:

Tel.: 0 26 37 /94 35 -0

Fax: 0 26 37 /94 35 -150

E-Mail: info [at] fws-kettig . de